Vorsorgevollmacht
Jeder Mensch kann durch Unfall, Krankheit oder Alter in die Lage kommen, das er seine Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht mehr selbstständig regeln kann.
Als Alternative zur rechtlichen Betreuung ermöglicht die rechtzeitige Errichtung einer Vorsorgevollmacht ein hohes Maß an Selbstbestimmung.
Mit der Vorsorgevollmacht wird eine Person des Vertrauens benannt, die bereit und in der Lage ist, im Bedarfsfall für die vollmachtgebende Person zu handeln.
Wünsche und persönliche Bedürfnisse sowie zusätzliche Anweisungen, wie die Angelegenheiten geregelt werden sollen, können benannt werden.
Weitere nützliche Informationen, Broschüren und Formulare zum Herunterladen finden Sie auf der Internetseite des Bundesministeriums der Justiz:
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Wallstraße 3-5
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Telefon: 05121/7535-0
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