Betreuungsverfügung
Durch eine schriftliche Verfügung für den Fall der Betreuungsbedürftigkeit kann die betreute Person bestimmen, wem die rechtliche Betreuung übertragen werden soll oder wem sie nicht übertragen werden soll.
Das Betreuungsgericht wird bei der Bestellung einer Betreuungsperson die in der
Betreuungsverfügung festgelegten Wünsche berücksichtigen, sofern keine begründeten Bedenken dagegen bestehen.
Weitere nützliche Informationen, Broschüren und Formulare zum Herunterladen finden Sie auf der Internetseite des Bundesministeriums der Justiz: Bundesministerium der Justiz/Betreuungsverfügung
Kontakt
Betreuungsverein Hildesheim e.V.
Wallstraße 3-5
31134 Hildesheim
Telefon: 05121/7535-0
Telefax: 05121/7535-24
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