Vormundschaft/Pflegschaft
Die Vormundschaft ist ein Ersatz für die elterliche Sorge für einen Minderjährigen, wenn die Eltern diese nicht ausüben können oder dürfen. Ein Vormund ist damit Inhaber der gesamten elterlichen Sorge und fungiert als gesetzlicher Vertreter des Minderjährigen.
Die Gründe für eine Vormundschaft sind:
Jeder dieser Umstände muss vom Familiengericht festgestellt werden und hat zur Folge, dass für den Minderjährigen ein Vormund zu bestellen ist.
Neben der Vormundschaft kennt das Familienrecht auch die Pflegschaft. Diese unterscheidet sich von der Vormundschaft dadurch, dass der Pfleger hier nur einzelne, vom Familiengericht zuvor festgelegte Wirkungskreise inne hat.
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