Betreuungsverfügung


Durch eine schriftliche Verfügung für den Fall der Betreuungsbedürftigkeit kann die betreute Person bestimmen, wem die rechtliche Betreuung übertragen werden soll oder wem sie nicht übertragen werden soll.


Das Betreuungsgericht wird bei der Bestellung einer Betreuungsperson die in der

Betreuungsverfügung festgelegten Wünsche berücksichtigen, sofern keine begründeten

Bedenken dagegen bestehen.


Weitere nützliche Informationen finden Sie auf der Internetseite des Bundesministeriums der Justiz unter „Service“: Bundesministerium der Justiz


Hier können Sie den Vordruck einer Betreuungsverfügung vom Bundesministerium der Justiz

herunterladen: Betreuungsverfügung