Aufgaben
Der Betreuungsverein Hildesheim e.V. wurde 1992/93 gegründet und ist räumlich zuständig für die Stadt Hildesheim und den Landkreis Hildesheim. Wir arbeiten überwiegend mit den Amtsgerichten Hildesheim, Alfeld (Leine) und Elze zusammen.
Der Betreuungsverein Hildesheim e.V. ist Mitglied im Kooperationsverbund „die Machmits". Dieser ist ein Zusammenschluss der Betreuungsbehörde des Landkreises Hildesheim, der Amtsgerichte Alfeld und Elze sowie engagierter ehrenamtlicher Betreuer und Betreuerinnen aus dem Landkreis.
Seit Anfang 2010 hat der Betreuungsverein Hildesheim e.V. vom Nds. Landesamt für Soziales, Jugend und Familie die Erlaubnis erhalten, Vormundschaften und Pflegschaften für Minderjährige gem. § 54 SGB VIII zu übernehmen. Die Erlaubnis gilt für den Bereich des Landes Niedersachsen.
Unsere Dienstleistungsangebote sind:
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■Übernahme und Führung von Betreuungen und Vormundschaften durch die hauptamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Vereins
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■Beratung, Gewinnung und Fortbildung von ehrenamtlichen Betreuerinnen und Betreuern sowie ehrenamtlichen Pflegerinnen und Pflegern und Vormündern
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■Beratung und Unterstützung von ehrenamtlichen Betreuerinnen und Betreuern, Angehörigen, Betroffenen und Interessierten
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■Information und Beratung über Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung und Patientenverfügung
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■Organisation und Durchführung von Sprechstunden über das Betreuungsrecht und Vorsorgeregelungen in den Gemeinden des Landkreises Hildesheim
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■Durchführung von Informationsveranstaltungen zum Betreuungsrecht und Vorsorgeregelungen
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■Durchführung von Einführungsveranstaltungen für Neuinteressierte und ehrenamtliche Betreuerinnen und Betreuer
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■Vorbereitung und Durchführung von Betreuertreffen zum Erfahrungsaustausch
Der Betreuungsverein Hildesheim e.V. ist als anerkannter Betreuungsverein Mitglied im Paritätischen Niedersachsen e.V. .
Der Betreuungsverein Hildesheim e.V. dient ausschließlich und unmittelbar steuerbegünstigten gemeinnützigen und mildtätigen Zwecken im Sinne der §§ 51 ff. AO und ist zur Ausstellung von Spendenquittungen berechtigt.
